Welche Art von Coronatest benötige ich?

Es gibt zwei Arten von Tests: den Antigen-Schnelltest und den PCR-Test.
Der Antigen-Schnelltest ist für den Nachweis einer akuten Infektion geeignet. Er kann auch zum Nachweis der Omikron-Variante verwendet werden. Der Abstrich wird von der vorderen Nasenregion entnommen und das Ergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor.
Der PCR-Test wird verwendet, um das Coronavirus SARS-CoV-2 in Ihrem Körper nachzuweisen. Er wird in einem offiziell anerkannten und lizenzierten deutschen Labor durchgeführt und die Ergebnisse liegen innerhalb von 24 bis 36 Stunden nach der Probenentnahme vor.

Was kostet der Corona Schnelltest/Bürgertest?

Der Antigen-Schnelltest ist ab dem 30.06.2022 (mit dem Inkrafttreten der 3. Änderung der Coronatestverordnung) nicht mehr für alle Bürger kostenlos. Bestimmte Gruppen können den Corona-Schnelltest jedoch weiterhin kostenlos erhalten. Für alle anderen kostet der Schnelltest in unseren Brandenburger Testzentren 11,90 Euro.

Wichtig: Die Möglichkeit, staatlich subventionierte Tests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen zu bekommen, indem man einen Eigenanteil von lediglich 3 Euro bezahlt, entfällt künftig (Stichtag war der 25.11.2022).

Für wen sind Coronatests weiterhin kostenlos?

Angesichts des derzeitigen Stands der Pandemie ist es nicht mehr notwendig, asymptomatische Personen stichprobenartig zu testen. Stattdessen konzentriert sich die Regierung auf Hochrisikogruppen, die stärker gefährdet sind, sich mit schwerem Covid-19 zu infizieren. Folgende Personengruppen haben Anspruch auf kostenlose Bürgertests:

Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

-Krankenhäuser
-Rehabilitationseinrichtungen
-voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
-voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
-Einrichtungen für ambulante Operationen
-Dialysezentren
-ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
-Tageskliniken
-Entbindungseinrichtungen
-Obdachlosenunterkünfte
-Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Außerdem dürfen sich folgende Gruppen kostenlos testen lassen:

-Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
-Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
-Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests vor Ort. Besucherinnen und Besucher können sich dort ebenfalls kostenlos testen lassen oder den Besuch gegenüber einer Teststelle glaubhaft machen (Muster-Formular als PDF). Pflegende Angehörige müssen ebenfalls glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Weitere Fragen zu der aktuellen Testverordnung und den Bürgertests finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Was muss ich für den Corona Test mitbringen?

Um einen Antigenschnelltest durchführen zu können, bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder ein ähnliches Dokument mit. Dies kann auch eine Krankenkassenkarte oder ein Führerschein sein. Für den PCR-Test bringen Sie bitte Ihren Ausweis oder Reisepass und Ihre Krankenversicherungskarte mit, wenn Sie eine haben. Wenn Sie keine Krankenversicherungskarte haben, können Sie sich trotzdem bei uns testen lassen. Sie erhalten dann eine Privatrechnung für den Test, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Was kann ich tun, um nachzuweisen, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest (Bürgertest) habe?

Um die kostenlosen Tests in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich zunächst im Testzentrum ausweisen und einen Nachweis vorlegen:

Bei Kleinkindern genügt die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei werdenden Müttern der Mutterpass. Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen eine echte ärztliche Ausnahmegenehmigung vorlegen. Teilnehmer an Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen können von den Forschern eine Teilnahmebestätigung erhalten und vorzeigen. Wer sich kostenlos freitesten will, muss den positiven PCR-Test vorlegen, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern muss dies im Testzentrum glaubhaft gemacht werden. Als Nachweis kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden. Pflegepersonen, die ein hilfebedürftiges Familienmitglied betreuen, müssen der Prüfstelle glaubhaft nachweisen, dass sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreuen.

Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets sowie bei ihnen beschäftigte Personen müssen den Nachweis erbringen, dass sie in solchen Verhältnissen leben. Zum Nachweis kann in der Regel ein entsprechender Bescheid an einen Leistungsberechtigten nach § 29 SGB IX herangezogen werden.

Wer kann einen Corona-Schnelltest mit 3-Euro Zuzahlung beanspruchen?

Die Möglichkeit, staatlich subventionierte Tests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen zu bekommen, indem man einen Eigenanteil von lediglich 3 Euro bezahlt, entfällt künftig. (seit 25.11.2022) Grundlage für das Angebot ist die geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Was kostet der PCR Test und wie kann ich bezahlen?

Preise für PCR Tests können Sie im jeweiligen Testzentrum erfahren. In einigen Fällen ist eine Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse möglich. Da die Durchführung von PCR Tests leider nicht in allen Testzentren möglich ist, bitten wir Sie sich im Vorfeld an das jeweilige Testzentrum zu wenden. Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Testzentrum vor Ort.

Kann ich mich trotzdem testen lassen, wenn ich keinen bestimmten Grund habe?

Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen Bürgertest haben, sich aber dennoch testen lassen möchten, ist dies je nach Angebot des Testzentrums möglich. Allerdings müssen Sie die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen. Sie können auch einen Selbsttest zu Hause mit einem Antigen-Kit durchführen.

Ich habe Symptome, die mit dem Coronavirus in Verbindung gebracht werden. Kann ich mich kostenlos testen lassen?

Patienten, die Symptome zeigen, sollten zu Hause bleiben und ihren Arzt für weitere Anweisungen kontaktieren. Es liegt in der Verantwortung des Arztes zu entscheiden, ob Patienten mit COVID-19 für eine Behandlung einen Test auf das Coronavirus mittels PCR-Test benötigen. Wenn Sie einen PCR Test im Rahmen der medizinische Untersuchung & Behandlung benötigen und einen Kassenarzt aufsuchen, wird die Leistung zu Lasten Ihrer Krankenkasse mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Sie als Patient haben keine Zuzahlung zu leisten.

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?

Wenn ein Arzt im Rahmen der medizinischen Behandlung von COVID-19-Symptomen einen PCR-Test anordnet, übernimmt die Krankenkasse des Patienten die Kosten für den Test. Dies gilt unabhängig davon, ob der Patient positiv auf Antikörper getestet wurde oder nicht. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung im Rahmen der ärztlichen Behandlung und nicht nach der Testverordnung.

Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb einer medizinischen Behandlung ist in der Testverordnung geregelt.

Wenn ein Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, kann die Person, die den Test durchgeführt hat, einen kostenlosen PCR-Bestätigungstest gemäß § 4b S. 1 TestV erhalten. Dies gilt auch für Personen, die bei einem Selbsttest ein positives Ergebnis erhalten haben.

Wenn Sie Symptome haben, haben Sie Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest. Aber auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, einen Arzt aufzusuchen, damit dieser die weitere Behandlung der Krankheit sicherstellen kann.

Wenn die Corona-App eine Warnmeldung anzeigt, bedeutet das, dass Ich Anspruch auf einen PCR-Test habe?

Nein, der Erhalt einer Corona-Warnmeldung bei Personen ohne Symptomen ist keine ausreichende Rechtfertigung, um einen PCR-Test zu erhalten.