Corona-Hinweise für Freikartengewinner
Hinweise zum Veranstalter
My-Charity-COMMUNITY (MyCC) ist nicht selbst Veranstalter des Events, für das über die Gewinnaktion Tickets verlost werden. Die Veranstaltung wird durch den Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. MyCC hat es lediglich übernommen, in Kooperation mit dem Veranstalter reguläre Eintrittskarten im Rahmen seiner Gewinnaktion kostenfrei zu verlosen, zu verschenken und/oder zu versteigern. Darüber hinaus gelten die jeweiligen Durchführungs-, Nutzungs-, Haftungsbedingungen des örtlichen Veranstalters bzw. die Hausordnung und das Hygienekonzept der Spielstätten-Betreiber/in.
Alle Gewinner erhalten von MyCC zusammen mit den gewonnenen Tickets ein regelmäßig modifiziertes Begleitschreiben, aus dem
- a) Name, Adresse und Homepage des örtlichen Veranstalters,
- b) Name, Adresse und Homepage der Spielstätte und
- c) die telefonische Erreichbarkeit am Veranstaltungstag (Tages-/Abendkasse)
hervorgehen.
Corona-Regeln
Zur Sicherheit aller Besucher, Gäste, Künstler und Gewerke und der Eindämmung des Coronavirus finden derzeit alle Veranstaltungen unter Einhaltung besonderer gesetzlicher Vorschriften (Hygienekonzept etc.) statt. Der Veranstalter trägt Sorge dafür, dass die geforderten Hygienemaßnahmen vor Ort umgesetzt, überwacht und eingehalten werden.
Grundlage für den Einlass am Veranstaltungsort ist die jeweils gültige SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bzw. der Kommune. Diese beinhalten verschiedene Auflagen für die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungs- bzw. Versammlungscharakter, beispielsweise die als 2G- oder 3G-Regel bekanntgewordenen Zugangsvoraussetzungen. Zutritt erhalten hiernach nur geimpfte oder genesene Personen bzw. Personen mit (tagesaktuell) negativem Testergebnis. Alle Ticketinhaber sind angehalten, die entsprechende Nachweise, ein gültiges Ausweisdokument und ggf. (wenn gefordert) auch einen aktuellen COVID-19-Negativtest am Einlass vorzulegen.
Da es in der anhaltenden Corona-Pandemie regelmäßig und auch sehr kurzfristig zu neuen Auflagen, Bestimmungen und Verordnungen beim Infektionsschutz kommt, empfiehlt MyCC, unmittelbar vor bzw. am Veranstaltungstermin die aktuell gültigen Corona-Regeln direkt in der Veranstaltungsstätte/Spielstätte und/oder beim Veranstalter zu erfragen.
Veranstaltungsabsage oder -verlegung
Generell gilt: Ein Anspruch auf Fahrt- bzw. Reisekostenerstattung im Falle von Absage oder Verlegung besteht nicht. Besucher von Veranstaltungen sollten sich daher vor der Anreise zum Veranstaltungsort darüber informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfinden wird oder nicht.
Im Falle einer coronabedingten Absage der Veranstaltung ohne Ersatztermin verfallen die Tickets ersatzlos und können seitens MyCC auch nicht in irgendeiner Form geldwert erstattet werden.
Bei coronabedingter Verlegung der Veranstaltung in eine andere Spielstätte oder auf einen späteren Termin behalten die Tickets ihre Gültigkeit.